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SEO-Förderung in Lüneburg: was 2026 wirklich geht

· 7 Min. Lesezeit

Für Beratung rund um Sichtbarkeit und Kundengewinnung gibt es Zuschüsse, und Betriebe in der Region Lüneburg bekommen dabei mehr als der Rest der alten Bundesländer: 80 Prozent statt 50. Dieser Artikel sagt, welche Programme im Herbst 2026 noch laufen und wofür sich das Geld einsetzen lässt.

Eine Einordnung vorweg: Gefördert wird die Beratung, also die Analyse und der Plan, der daraus folgt. Die Umsetzung bezahlt der Betrieb selbst. Wer das vorher weiß, stellt den Antrag zum richtigen Zeitpunkt.

Der Stand im Herbst 2026

Die großen Digitalisierungsprogramme des Bundes laufen nicht mehr. go-digital endete zum 1. Januar 2025, Digital Jetzt bereits Ende 2023, und der Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ wurde zum 31. Dezember 2025 ungültig. Ein Nachfolgeprogramm des Landes gibt es bislang nicht. Wer auf einer Ratgeberseite liest, der Digitalbonus laufe noch, liest eine veraltete Seite.

Geblieben ist die Beratungsförderung, und für kleine Betriebe passt sie ohnehin besser.

ProgrammFür wenWas drin ist
BAFA, Förderung unternehmerischen Know-howsKMU und Freie Berufe80 % in der Region Lüneburg, höchstens 2.800 €. Anträge bis 31.12.2026
INQA-CoachingBetriebe ab 2 Jahren, 1 bis 249 Beschäftigtebis zu 80 %, bis zu 12 Coachingtage in maximal 7 Monaten
KOMPASSSolo-Selbstständige90 % für Weiterbildung, höchstens 4.500 €, läuft bis Februar 2028
Mittelstand-Digital Zentrenalle KMUkostenlose Erstberatung, Workshops und Demonstratoren
nIFP (NBank)Handelsregister- und Handwerksbetriebe35 %, für kleine Betriebe in der Übergangsregion 45 %, für echte Innovationsvorhaben

Warum Lüneburg mehr bekommt als Hamburg

Die Förderhöhe hängt am Standort der beratenen Betriebsstätte. Die Richtlinie stellt die Regionen Lüneburg und Trier den neuen Bundesländern gleich, weil sie in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 als Übergangsregion gelten. In Nummer 5.2 steht es wörtlich: 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 2.800 Euro. Im übrigen alten Bundesgebiet sind es 50 Prozent und höchstens 1.750 Euro.

Bemessungsgrundlage sind maximal 3.500 Euro, Honorar plus Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer. Wer den Rahmen ausschöpft, zahlt in Lüneburg also 700 Euro aus eigener Tasche und in Hamburg 1.750 Euro, bei gleicher Rechnung.

Region Lüneburg meint dabei den ganzen Regierungsbezirk und nicht die Stadt: Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden.

Was als Beratung durchgeht

Nummer 4.1.1 der Richtlinie verlangt eine konzeptionelle Einzelberatung mit drei Bestandteilen: eine Analyse der Situation des Betriebs, die Benennung der gefundenen Schwachstellen und darauf aufbauend konkrete Handlungsempfehlungen mit Anleitung für die Umsetzung. Eine Bestandsaufnahme, die Website, Verzeichniseinträge und KI-Antworten durchgeht und daraus einen priorisierten Plan ableitet, passt in dieses Format.

Die Ausführung liegt danach beim Betrieb oder bei einem Dienstleister, den er dafür beauftragt. Texte schreiben, Seiten umbauen, Profile pflegen und laufende Betreuung gehören zur Umsetzung und laufen außerhalb des Zuschusses.

Der Rahmen ist eng gesteckt. Eine Beratung darf höchstens fünf Tage dauern, die nicht aufeinanderfolgen müssen. Gefördert wird die Einzelberatung, Seminare und Gruppenveranstaltungen bleiben außen vor. Zwei Beratungen pro Jahr sind möglich und fünf innerhalb der Richtliniendauer. Der Zuschuss zählt als De-minimis-Beihilfe auf die Grenze von 300.000 Euro in drei Jahren ein.

Für wen die Förderung ausfällt

Drei Ausschlüsse stehen in der Richtlinie, die in den meisten Ratgebern fehlen:

  • Heilberufe. Bei Ärztinnen und Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern fördert das Programm ausschließlich Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems. Eine Beratung zur Sichtbarkeit fällt für diese Gruppe heraus.
  • Beratende und schulende Betriebe. Wer selbst berät, schult, prüft oder steuerlich beziehungsweise juristisch tätig ist, kann keinen Antrag stellen. Das trifft auch Coaches.
  • Doppelförderung. Beratungen, die ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln einschließlich ESF Plus finanziert werden, sind ausgeschlossen. KOMPASS stammt aus demselben Fonds, für dieselbe Maßnahme lassen sich beide Programme also nicht stapeln.

Allen übrigen Betrieben der gewerblichen Wirtschaft und den Freien Berufen steht das Programm offen, solange sie die KMU-Kriterien erfüllen: unter 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

Die Reihenfolge entscheidet

Der Antrag muss vor dem Beginn der Beratung gestellt sein. Wer früher anfängt, also bevor die Leitstelle grünes Licht gegeben hat, verliert den Zuschuss für diese Beratung. So läuft es richtig:

  1. Beratung aussuchen. Die Auswahl ist frei, das Beratungsunternehmen muss aber beim BAFA registriert sein.
  2. Antrag online über die Antragsplattform des BAFA stellen, bevor die Beratung beginnt.
  3. Das Informationsschreiben der Leitstelle abwarten. Erst danach darf die Beratung starten.
  4. Beratung durchführen. Am Ende steht ein schriftlicher Beratungsbericht, den beide Seiten unterschreiben.
  5. Rechnung vollständig per Überweisung bezahlen. Barzahlung und Verrechnung schließen den Zuschuss aus.
  6. Verwendungsnachweis einreichen, mit Kontoauszug als Beleg der Zahlung.

Warum wir das nicht selbst abrechnen

Die Richtlinie schließt Beratungen aus, deren Zweck auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die das Beratungsunternehmen selbst vertreibt. Dazu kommt die Hürde für die Registrierung: Mehr als die Hälfte des Umsatzes muss aus entgeltlicher Unternehmensberatung stammen. Wir bauen Websites und setzen Sichtbarkeit um, und damit zählen wir in diesem Programm als Umsetzung.

Die geförderte Beratung holst du dir also bei einem registrierten Beratungsunternehmen, die Umsetzung danach bei wem du möchtest. Wir schauen uns einen solchen Bericht gern mit dir an und sagen dir, welche Punkte daraus Gewicht haben und in welcher Reihenfolge sie sich lohnen.

Ob ein konkretes Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die Leitstelle. Verbindlich ist immer die Förderrichtlinie in ihrer geltenden Fassung, dieser Artikel gibt den Stand vom September 2026 wieder.

Häufige Fragen

Wird SEO überhaupt gefördert?

Beratung ja, Umsetzung nein. Das BAFA-Programm fördert konzeptionelle Beratung zu Fragen der Unternehmensführung, und Marketing und Kundengewinnung gehören dazu. Eine Analyse mit Strategie und priorisiertem Handlungsplan passt in dieses Format. Texte schreiben, Seiten umbauen und laufende Betreuung zählen zur Umsetzung, die der Betrieb selbst bezahlt.

Wie viel bleibt am Ende bei mir hängen?

Bei 3.500 Euro Beratungskosten netto zahlt ein Betrieb in der Region Lüneburg 700 Euro selbst, der Zuschuss beträgt 2.800 Euro. Im übrigen alten Bundesgebiet deckt der Zuschuss 1.750 Euro, dort teilen sich Zuschuss und Eigenanteil die Rechnung also genau zur Hälfte.

Gibt es den Digitalbonus Niedersachsen noch?

Nein. Die Richtlinie Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ ist zum 31. Dezember 2025 ungültig geworden, ein Nachfolgeprogramm gibt es bislang nicht. Etliche Ratgeberseiten führen das Programm weiterhin als laufend.

Bis wann kann ich den Antrag stellen?

Die Förderrichtlinie gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Wie es danach weitergeht, steht noch nicht fest. Der Antrag muss außerdem vor dem Beginn der Beratung gestellt sein.

Ich bin solo selbstständig. Was passt für mich?

KOMPASS fördert Weiterbildung für Solo-Selbstständige mit 90 Prozent und maximal 4.500 Euro und läuft bis Februar 2028. Voraussetzung ist eine Erstberatung bei einer Anlaufstelle, ohne die es rückwirkend keine Förderung gibt. Die Ausgabe der Qualifizierungsschecks ist seit Mai 2026 kontingentiert, es kann also dauern.

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